Wenn Sie Gegenstände des Privatvermögens verkaufen, z.B. Ihre Plattensammlung auf einer Internet-Auktionsplattform oder ein Eigenheim mit Grundstück, müssen sie den Veräußerungsgewinn im Allgemeinen nicht der Einkommensteuer unterwerfen. Jedoch gibt es – wie so häufig im Steuerrecht – Ausnahmen, die die Steuerpflichtigen kennen sollten.
Dieses Merkblatt informiert Sie umfassend.