Auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts verfügt unsere Kanzlei über langjährige Erfahrungen in der Schwerpunktberatung und steuerlichen Betreuung von Betriebsstätten und Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen in Deutschland. Darüber hinaus sind wir mit den Besonderheiten, die eine eine grenzüberschreitende Tätigkeit auf das Rechnungswesen und die Lohnbuchhaltung hat, bestens vertraut.
Oft ist es nur ein kleiner Schritt, der aus einem national tätigen Unternehmen ein international tätiges macht. Dieser Schritt ist aber immer mit völlig anderen steuerrechtlichen Aspekten verbunden, besonders wenn ggf. noch eine Dependance im Ausland dazukommt.
Unsere Kanzlei berät kompetent kleinere und größere Expansionspläne, informiert und strukturiert. Wir stellen ggf. auch Kontakt zu assoziierten Kanzleien vor Ort her, um eine optimale Betreuung zu ermöglichen.
Zu unseren Leistungen auf diesem Gebiet zählen insbesondere:
Internationales Steuerrecht für Unternehmen
- Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten
- Ausländische Betriebsstätten
- Ausländische Tochtergesellschaften
- Funktionsverlagerungen ins Ausland
- Übertragung von Vermögen
- Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitnehmerentsendung
- Ausländische Arbeitnehmer in Deutschland
- Mehrwertsteuervergütungen
- EU-Vorsteuer-Vergütungsverfahren
- Internationaler Warenverkehr
Internationales Steuerrecht für Arbeitnehmer
- Umfang der Steuerpflicht bei Tätigkeiten im Ausland
- Wegzug ins Ausland
- Arbeitnehmerentsendung
- Rückkehr ins Inland
- Kapitalertragsteuer/Quellensteuern
- Erbschaftssteuer im Ausland
- Besteuerung ausländischer Vermögen
- Steuerliche Berücksichtigung von Beiträge und Leistungen zu AHV und Pensionskassen
- Selbstanzeige Steuerhinterziehung
- Besteuerung ausländischer Renten